Update zu BAG Verordnungen vom 24.02.2021
Die Mitteilung stammt vom Sportamt BL gilt aber auch für BS.
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat hat am 24. Februar die im Januar beschlossenen Massnahmen auf Grund der epidemiologischen Lage verlängert und in einzelnen Bereichen gelockert. Sehr gerne informieren wir Sie darüber, welche Sportaktivitäten ab dem 1. März 2021 zulässig sind:
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an und zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten ohne Publikum wieder erlaubt (für alle mit Jahrgang 2001 und jünger). Des Weiteren sind Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird, gestattet (Wettkämpfe sind für Personen mit Jahrgang 2000 und älter verboten).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage und in unserem FAQ.
Sportliche Grüsse
Christian Saladin
Stv. Leiter, Verwalter Swisslos Sportfonds
Kanton Basel-Landschaft
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Sportamt