Einladung zur GV am 20. März 2026
Gerne laden wir Euch zur Generalversammlung für das Vereinsjahr 2025 ein. Bitte meldet euch bis am 10. März über das Anmeldeformular oder über den Aushang im Dojo an. Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.
Eckdaten
| Datum | Freitag, 20. März 2026 |
| Zeit | 19:00 Uhr / Türöffnung 18:30 Uhr |
| Ort | Restaurant Hard Rheinfelderstrasse 58 (Parkplatz vorhanden) |
Traktanden
- Appell / Feststellen der stimmberechtigten Mitglieder
- Wahl der Stimmenzähler/-innen
- Genehmigung des Protokolls der GV 2025
- Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes
- Abnahme der Jahresrechnung 2025 nach Kenntnisnahme des Revisorenberichtes
- Festsetzung der Beiträge
- Anträge der Mitglieder und des Vorstandes
- Wahl des Tagespräsidenten / der Tagespräsidentin
- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren/-innen
- Ehrungen (Jubiläen)
Weitere Informationen
Bemerkung: Das Protokoll der GV 2025 wurde im Newsletter vom 29.10.2025 verschickt.
Stimmberechtigt sind Ehren-, Frei- und Aktivmitglieder, die am 20. März 2026 mindestens 18 Jahre alt sind (geboren am 20. März 2008 oder früher).
Anmeldung
Auf der JCB Homepage via Anmeldeformular oder im Dojo auf der Liste bis 10. März 2026.
Anträge
Anträge von Mitgliedern können per Mail an info@judobasel.com eingereicht werden. Annahmeschluss für die Anträge ist der 13. März 2026.
Antrag des Vorstands: Statutenänderung
| Art. 3 | Der JCB ist Mitglied des Schweizerischen Judo & Ju-Jitsu Verbandes. Er anerkennt dessen Statuten im Sinne einer übergeordneten Regelung. neue Formulierung Der JCB ist Mitglied des Schweizerischen Judo & Ju-Jitsu Verbandes (SJV). Der JCB und seine Mitglieder anerkennen die Statuten und Regelwerke des SJV im Sinne von übergeordneten Regelungen. |
| Art. 7 | Schüler unter 15 Jahren werden als Aktive eingestuft. Schüler, die 15 Jahre oder älter sind, werden als Erwachsene geführt. neue Formulierung Personen unter 14 Jahren werden als “Schüler” eingestuft. Personen, die 14 Jahre oder älter sind, werden als Junioren/Juniorinnen geführt. |
| Art. 23 | Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden. Der Betreffende wird von der Ausschliessung durch einen eingeschriebenen Brief in Kenntnis gesetzt. Das Rekursrecht an der ordentlichen Generalversammlung steht ihm zu, sofern er sein Gesuch innert 14 Tagen nach dem Ausschluss schriftlich einreicht. |
| neu Art 23.1 | Bei Nichtzahlung des Mitgliederbeitrages erlischt die Mitgliedschaft, wenn die Zahlungsfrist der 2. Mahnung abgelaufen ist |
| Art. 29 | Die Generalversammlung wird vom Vorstand durch schriftliche Einladung unter Angabe der Traktanden an die Mitglieder einberufen. Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im ersten Quartal statt. Ausserordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen des ZGB. neu Ergänzung Anträge der Mitglieder müssen dem Vorstand mindestens 14 Tage vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden. |
| Art. 32 | Der Vorstand wird für 1 Jahr gewählt und besteht aus 7 Mitgliedern: a) Präsident, b) Vizepräsident c) Leiter Finanzen, d) Leiter Mitgliederwesen, e) Leiter Informationswesen f) Leiter Technische Kommission f) Leiter Dojo/Material. neu Ergänzung Bei der Zusammensetzung des Vorstands wird auf Inklusion und Diversitätsförderung geachtet. Dabei sollen namentlich die Geschlechter ausgewogen vertreten sein. |
| Art. 36 | Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 4 seiner Mitglieder anwesend sind. Seine Beschlüsse und Wahlen werden offen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. neu Ergänzung Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ausschliesslich im Interesse des Vereins aus. Sie nehmen ihre Pflichten mit der gebotenen Sorgfalt und Effizienz und nach bestem Können wahr. Besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts bei einem Mitglied des Vorstandes hinsichtlich eines Beschlusses des Vorstandes, so orientiert diese Person den Präsidenten und tritt für Beratung und Entscheidung in den Ausstand. Zudem unterlässt diese Person jeglichen Austausch mit anderen Vorstandsmitgliedern über den Beschluss. Die Stimmenthaltung aufgrund eines Interessenkonflikts ist im Protokoll festzuhalten. Betrifft der Interessenskonflikt den Präsidenten, so orientiert dieser den Vizepräsidenten. Bestreitet das betroffene Mitglied den Vorwurf eines Interessenkonflikts, entscheidet der Vorstand unter Ausschluss des betreffenden Mitglieds. |
Wahlen
Kandidaten können sich per info@judobasel.com für ein Amt im Vorstand oder für die Unterstützung des Vorstandes melden.
- Präsident/in (Dino Sotto Corona, stellt sein Amt zur Verfügung)
- Vize Präsident/in (Ruedi Maier, kandidiert)
- Leiter/in Finanzen (Rani Nakamura, kandidiert)
- Leiter/in Mitgliederwesen (Annik Marin, kandidiert)
- Leiterin/Kommunikationswesen (Sibylle Löwe, kandidiert)
- Leiter/in TK (Sonia Stauffer, kandidiert)
- Leiter/in Dojo/Material (Andreas Sidler, kandidiert)
Diverses
Offeriertes Nachtessen
Anschliessend an die Generalversammlung offeriert der Judo Club Basel ein Abendessen. Da wir im Voraus bestellen, kann nur essen, wer sich zuvor angemeldet hat.
Erfolgsrechnung & Bilanz
Die Erfolgsrechnungen und Bilanz für das Geschäftsjahr 2025 kann vorab per E-Mail bestellt werden: a.stopp@stopptreuhand.ch
Sportliche Grüsse
Der Vorstand
Judo Club Basel