COVID-19 UPDATE (06.09.2021)
Der Judoclub Basel (JCB) hält sich auch weiterhin an die Schutzbestimmungen des «Bundesamtes für Gesundheit» (BAG) und des «Schweizerischen Judo & Ju-Jitsu Verbandes» (SJV).
Für das Dojo bedeutet das:
Im Dojo, in den Umkleidekabinen und im kleinen Dojo besteht keine Maskenpflicht. Im Gebäude selbst aber besteht eine Maskenpflicht, da wir das Gebäude mit anderen Organisationen teilen, die eine Maskenpflicht haben (z.B die Universität). Alle müssen also bis zum Dojo eine Maske tragen.
Im Training sind auch weiterhin keine Eltern als zuschauende Gäste zugelassen. Eltern warten bitte beim Eingang zum Gebäude auf ihre Kinder.
BAG und SJV verlangen eine Präsenzkontrolle, so dass gegebenenfalls ein Contact Tracing durchgeführt werden könnte. Der JCB führt daher für jedes Training eine Präsenzliste.
Bei den Trainern sowie allen Judokas und Ju-Jitsukas setzt der JCB auf eine hohe Verantwortung gegenüber einem selbst und gegenüber den Mittrainierenden.
Das bedeutet: Wer Symptome einer Covid-19-Erkrankung hat, kommt nicht in Training. Wer solche Symptome hat, lässt sich testen, auch wenn man geimpft oder genesen ist.
Auch wenn der Test negativ ist, kommt man erst wieder ins Training, wenn die Symptome abgeklungen sind.
Ist der Test positiv, informiert man darüber bitte umgehend die für das jeweilige Training verantwortliche Person.
Ins Training kann man aber erst wieder kommen, wenn die Symptome abgeklungen sind und der Test negativ ist.
Der JCB führt die Putz- und Hygieneregeln im Dojo weiter, die der JCB vor einem Jahr eingerichtet hat.